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AGB - Allgemeine Vertragsbedingungen der Motion Fitness GmbH (nachfolgend Women Sports genannt).

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. AGB. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Motion Fitness GmbH (Women-Sports) mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Women-Sports abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung der Studioräume in Stuttgart berechtigt sind.

1.2. Trainingsanmeldung. Die Trainingsanmeldung ist ein bindender Mitgliedsvertrag und kommt  zum Zeitpunkt der Anmeldung zustande.

1.3 Membercard. Das Mitglied erhält bei der Anmeldung eine Membercard, die ihr den Zutritt zu den Studios ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung des Studios.

1.4 Jugendliche. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich

2. NUTZUNG DER STUDIOS

2.1. Zutritt nur mit Membercard. Durch die Membercard erhält das Mitglied Zutritt zu den Studioräumen.

2.2. Hausordnung. Women-Sports ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios /der Kursräume und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.3. Weisungsberechtigung. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1 Umgang mit der Membercard. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Membercard zu sorgen. Einen Verlust der Membercard hat das Mitglied unverzüglich im Studio zu melden.

3.2 Gebühr bei Ausstellung der Membercard. Für die Erstausstellung und eine Neuausstellung der Membercard bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 12,- € fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

3.3. Verbot der Weitergabe der Membercard. Die Mitgliedschaft bei Women-Sports ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Membercard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.

3.4. Änderungen von Mitgliedsdaten. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) Women-Sports unverzüglich mitzuteilen.

3.5. Nutzung der Spinde. Die von Women-Sports zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Women-Sports ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.

4. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG

4.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig und Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit dem Startpaket am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

4.2. Zusätzliche Kosten. Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen (z.B Solarium, Somaflex, Vibrafit, Vacufit) nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

4.3. Zahlungsverzug. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist Women-Sports berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist Women-Sports berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

4.4. Verzugskosten. Women-Sports behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

5. KÜNDIGUNG / PAUSIERUNG

5.1. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.

5.2. Pausieren des Vertrages. 

Unabhängig von etwaig bestehenden Rechten, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, gewährt Ihnen Women-Sports auf Ihren Antrag und Nachweis beitragsfreie Pausen von der Mitgliedschaft im Krankheitsfall, im Fall einer Schwangerschaft oder bei beruflich bedingter Abwesenheit vom Trainingsort oder einem anderen nicht bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Grund, wenn eine solche Verhinderung voraussichtlich mindestens 4 Wochen andauert. Eine Pause kann immer nur für volle Mitgliedsmonate gewährt werden.

Ein Anspruch auf Anrechnung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder Women-Sports zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

6. HAFTUNG von Women-Sports.  Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Women-Sports nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Women-Sports auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Women-Sports gelten.

7. VERHALTEN IM STUDIO

7.1. Konsumverbote /verbotene Gegenstände.  Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Women-Sports berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 100,- € geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

7.2. Begleitpersonen. Das Mitbringen von Begleitpersonen und Tieren in die Studios ist nicht gestattet.

7.3 Mitbringen von Getränken. Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in die Studios mitzubringen.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen dieser AGB Women-Sports ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Women-Sports wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach In Kenntnis zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

8.2 Aufrechnungsverbot. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Women-Sports aufrechnen.

8.3 Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

 Stand 31.10.2022