Aktuelle Änderung der Corona Verordnung
ab 28.01.2022 Das Land hat am 22 Februar eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die am Mittwoch, 23. Februar, in Kraft tritt. In Baden-Württemberg gilt dann wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung. Aufgrund der aktuellen Lage gelten dann die teilweise angepassten Regelungen der Warnstufe.
Seit 17.11.2021 befand sich das Land Baden-Württemberg in der Alarmstufe bzw. Alarmstufe 2 und ab 23.2.22 in der Warnstufe.
Das bedeutet es gilt die 3-G Regelung im Fitnessstudio, ausgenommen davon sind Schüler gegen Vorlage eines Schülerausweises.
Bei sämtlichen Krankheitssymptomen wie: Husten, Fieber, Schnupfen, Unwohlsein, bitten wir euch das Studio nicht zu besuchen.
Auskunft/Quelle
Amt für Öffentliche Ordnung/